Der Weg zur Einheitsstadt zur Stadt Schneeberg zur Stadt Bad Schlema zur Stadt Aue zur Stadt Lößnitz Hier die Verweise der vorhergehenden Verweisgrafik zur Stadt Schneeberg zur Stadt Bad Schlema zur Stadt Aue zur Stadt Lößnitz
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen
Oft gestellte Fragen
Eine Seite zurück Zur Startseite E-Mail Zur Anmeldung
 

Wir erwarten Ihre zahlreichen Fragen, um diese kompetent zu beantworten.

 
 

Ist der Ortsname "Silberberg" nicht genehmigungsfähig?
Der Name Silberberg sei möglicherweise nicht genehmigungsfähig, so das Ergebnis einer Einschätzung einer Kommission des Sächsischen Innenministeriums. Da jedoch weder die Namen der Gutachter noch die Gründe für die Ablehnung bekannt sind, beruht die Argumentation zum jetzigen Zeitpunkt auf reiner Spekulation. Empfohlen wird vom Innenministerium lt. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zu kommunalen Namen unter anderem ein Name mit einem geografischen Bezug und keinesfalls ein Kunstname.
Um vorbereitet zu sein zu sein, wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich noch einmal mit der Namensfindung befasst. Unter dem Vorsitz des Schneeberger Bürgermeisters Frieder Stimpel gehören der Arbeitsgruppe unter anderem Kreisarchivarin Steffi Rathe und Götz Altmann, der ehemalige Leiter der Sächsischen Landesstelle für Volkskultur an, die sich unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift des SMI und eines, von den Mitgliedsstädten der geplanten Einheitsstadt Silberberg in Auftrag gegebenem Gutachten des Professors für Deutsch- Slawische Namensforschung der Universität Leipzig Dr. Karlheinz Hengst, mit der Genehmigungsfähigkeit des Namens, sowie eventuell möglicher anderer Namen befassen. Namensvorschläge aus der Bevölkerung sind selbstverständlich ebenfalls willkommen.


Was bedeutet Doppik?
Doppik ist die Abkürzung von "Doppelter Buchführung in Konten" und bildet das passende Gegenüber zu dem Begriff "Kameralistik".

Buchführung ist die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und den Stand der Schulden zu ermöglichen. Die doppelte Buchführung ist das System der kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB, welches die Ermittlung eines Periodenerfolges zweifach ermöglicht: Bei der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorfälle in zweifacher Reihenfolge und sachlicher Ordnung mit Auswirkung auf das Vermögen gebucht.
Die Buchung erfolgt auf mindestens zwei Konten. Die doppelte Erfolgsmitteilung geschieht durch Betriebs-/ Vermögensvergleich und durch Gewinn- und Verlustrechnung.

Dagegen gibt es bei der einfachen Buchführung keine Sachkonten. die Bilanzerstellung ist nur durch Inventur möglich und die Gewinnermittlung erfolgt nur durch (Betriebs-) Vermögensvergleich. Es liegt also keine Kontrolle durch Gewinn- und Verlustrechnung vor.

Gesetzeslage:
Der Sächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. November 2007 das Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen.
Das Gesetz sieht die Einführung der Doppik in allen sächsichen Kommunen zum 01.01.2013 vor. Abweichend von diesem Termin eröffnet § 131 (2) der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen die Möglichkeit die Bestimmungen dieses Gesetztes bereits vor dem Haushaltsjahr 2013 umzusetzten.


Wer, wie und wann kommt es zur Entscheidung über die gemeinsame Stadt?

 

Zur Druckansicht
Beginn des Darstellungsformulares
Darstellungsformular überspringen
|
Ende des Darstellungsformulares